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Aufgesetzt von der Vereniging van Groothandelaren in Bloemkwekerijprodukten [dem
Verein von Großhändlern mit Blumenzuchtprodukten, einem Verein des niederländischen
Rechts] (VGB), hinterlegt bei der 'Kamer van Koophandel' [= Industrie- und Handelskammer]
NL-Amsterdam unter der Nummer 40596609.
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1.
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind anwendbar auf alle von einem Großhändler
mit Blumenzuchtprodukte (im Nachstehenden "Verkäufer" genannt) erteilten Angebote
sowie zwischen dem Verkäufer und einem Kunden (im Nachstehenden "Käufer" genannt)
geschlossenen Verträge, sowie auf deren Ausführung.
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2.
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Abweichende Bestimmungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und gelten
ergänzend zu diesen Geschäftsbedingungen. Soweit abweichende Bestimmungen die Regelungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, gelten die individuell vereinbarte
abweichende Bestimmungen vorrangig.
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1.
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Angebote sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Gültigkeitsdauer. Wenn
ein Angebot ein unverbindliches Angebot enthält und dieses vom Käufer angenommen
wird, so hat der Verkäufer das Recht, das Angebot binnen zweier Werktage nach Erhalt
der Annahme zu widerrufen.
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2.
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Ein Vertrag kommt zustande im Moment der ausdrücklichen Annahme des Auftrags durch
den Verkäufer auf eine branchenübliche Art und Weise.
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3.
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Angebote gelten für einen Verkaufsfall und haben für etwaige Nachbestellungen keine
Geltung.
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1.
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Die Preise werden im Allgemeinen bei Annahme des Auftrags festgestellt.
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2.
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Die Preise verstehen sich ab Betrieb des Verkäufers.
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3.
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Umsatzsteuer ('BTW', [MwSt.]), Einfuhrzölle, sonstige Steuern und Abgaben, Kosten
der Qualitätskontrolle und/oder einer phytosanitären Untersuchung, Kosten des Ladens
und Entladens, Verpackung, Transport, Versicherung und sonstige Kosten sind nicht
im Preis enthalten.
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4.
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Die Preise lauten in Euro, es sei denn, auf der Rechnung ist eine andere Währung
erwähnt worden.
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1.
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Angegebene Lieferzeiten gelten nicht als fixe Liefertermine und stellen keine Ausschlussfrist
dar. Der Käufer kann aus einer etwaigen Überschreitung der Lieferzeit keinerlei
Rechte herleiten, insbesondere kein Rücktrittsrecht und/oder Schadenersatzanspruch,
es sei denn, Parteien haben schriftlich Anderes vereinbart.
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2.
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Wenn der Verkäufer (teilweise) seine Lieferungsverpflichtung nicht wird einhalten
können, wird er dem Käufer so bald wie möglich Mitteilung machen. Wenn er die bestellte
Menge nicht liefern kann ist er berechtigt, eine geringere Menge zu liefern oder
die Lieferung auszusetzen und/oder –nach Abstimmung mit dem Käufer- andere, gleichwertige
oder gleichartige Produkte zu liefern.
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3.
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Wenn nicht schriftlich ein anderer Erfüllungsort für die Lieferung des Vertragsgegenstandes
vereinbart wurde, gilt der Lagerplatz/ Verarbeitungsraum des Verkäufers -oder ein
anderer vom Verkäufer benannter Ort- als Ort der Lieferung.
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4.
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Frachtfreie Lieferung erfolgt nur, wenn und soweit dies von dem Verkäufer auf der
Rechnung oder sonst schriftlich erwähnt worden ist.
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5.
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Der Verkäufer behält sich vor, Aufträge nicht auszuführen, wenn der Käufer vorige
Lieferungen nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bezahlt hat.
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6.
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Wenn der Käufer die bestellten Produkte nicht zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten
Ort abgenommen hat, liegt das Risiko eines eventuell durch Aufbewahrung auftretenden
Qualitätsverlustes beim Käufer. Die bestellten Produkte stehen zu seiner Verfügung
und werden auf seine Rechnung und Gefahr gelagert.
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7.
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Wenn der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Aufbewahrungsfrist, die nach den
Umständen der Produkte als angemessen betrachtet werden kann, die Produkte nicht
abgenommen hat und aufgrund dessen ein (weiterer) Qualitätsverlust und/oder Verderben
der Produkte droht, die nach der Meinung des Verkäufers eingreifen erfordert um
Schäden so viel wie möglich zu verhindern, hat der Verkäufer das Recht die Produkte
freihändig zu verkaufen.
Wenn der Käufer die Produkte nicht abnimmt, ist er dennoch verpflichtet den vollständigen
Kaufpreis zu bezahlen.
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8.
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Der Verkäufer haftet nicht für Schäden beim Käufer infolge einer Nichtlieferung.
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1.
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Der Verkäufer kann im Falle höherer Gewalt ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten
oder die Lieferung zeitweilig aussetzen. Als höhere Gewalt gelten jedenfalls, aber
nicht ausschließlich, Umstände wie etwa innere Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen,
Epidemien, Terrorismus, Witterungsbedingungen, Verkehrsbedingungen wie z.B. Straßensperrungen,
Straßenarbeiten oder Staus, Brände, behördliche Maßnahmen oder ähnliche Ereignisse.
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1.
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Verpackung erfolgt auf eine im Blumen- und Pflanzengroßhandel übliche Art und Weise
und wird vom Verkäufer entsprechend Handelsbrauch ausgeführt, es sei denn, Parteien
haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
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2.
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Einwegverpackung wird zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.
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3.
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Mehrwegverpackung und andere dauerhafte Materialien (Kartons, Containers, Stapelwagen
etc.) die Eigentum des Verkäufers bleiben, werden ebenfalls zum Selbstkostenpreis
in Rechnung gestellt und müssen retourniert werden. Die Kosten des Rücktransports
werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Wird das Verpackungsmaterial in
ordnungsgemäßem Zustand innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum zurückgesandt,
werden dem Käufer die dafür berechneten Verpackungskosten gutgeschrieben, gegebenenfalls
um eine vereinbarte Nutungsgebühr gemindert.
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4.
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Hinsichtlich dauerhafter Verpackungsmaterialien (Stapelwagen, Container etc.), die
dem Käufer nicht nur einmalig, sondern als Leihgabe überlassen worden sind, behält
der Verkäufer sich vor diese nachträglich in Rechnung zu stellen falls der Käufer
die Verpackungsmaterialien nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgibt. Die
Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
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5.
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Wenn Pfand in Rechnung gestellt wird, wird dies verrechnet, nachdem die betreffenden
Materialien in korrektem Zustand retourniert worden sind. Die Kosten des Rücktransports
werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
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1.
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Mängel, die bei Anlieferung erkennbar sind, sind sofort per Fax, E-Mail oder Telefon
dem Verkäufer mitzuteilen. Sie sind außerdem durch einen Vermerk auf den Frachtpapieren
geltend zu machen. Sonstige sichtbare Mängel, die bei einer pflichtgemäßen Untersuchung
der Produkte durch den Käufer erkennbar sind, sind innerhalb von 24 h nach Anlieferung
in der oben beschriebenen Art und Weise dem Verkäufer mitzuteilen. Eine telefonische
Meldung muss binnen zweier Tage nach Erhalt der Produkte durch den Käufer schriftlich
bestätigt worden sein.
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2.
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Beanstandungen bezüglich nicht sichtbarer Mängel an gelieferten Produkten sind dem
Verkäufer unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen und, wenn die Mitteilung
nicht schriftlich erfolgt, innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung schriftlich
zu bestätigen.
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3.
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Die Mängelrügen müssen mindestens enthalten:
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a. eine ausführliche und genaue Beschreibung des Mangels;
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b. den Nachweis, dass die gerügten Produkte aus der Lieferung des Verkäufers stammen.
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4.
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Der Verkäufer muss in den Stand gesetzt werden, die Richtigkeit der betreffenden
Beanstandungen vor Ort (zu) untersuchen (zu lassen) und/oder das Gelieferte zurückzuholen.
Die beanstandeten Produkte sind in der Originalverpackung zur Verfügung zu halten.
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5.
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Wird nur ein Teil der Lieferung als mangelhaft gerügt, hat dies keine Auswirkungen
auf die restliche Lieferung.
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6.
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Nach Ablauf der vorbesagten Fristen gelten die Produkte sowie die Rechnung als vom
Käufer gebilligt. Danach werden Reklamationen nicht mehr vom Verkäufer akzeptiert.
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1.
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Der Verkäufer haftet nicht für etwaige dem Käufer entstehende Schäden, es sei denn,
der Käufer weist nach, dass der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
seitens des Verkäufers verursacht worden ist.
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2.
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Aus der Nichterfüllung etwaiger phytosanitären und/oder anderen Anforderungen die
hinsichtlich der betreffenden Produkte im Einfuhrland gelten, kann der Käufer keinerlei
Rechte (etwa auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag) herleiten, es sei denn
er hat den Verkäufer vor oder während Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich auf
diese Anforderungen hingewiesen.
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3.
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Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsschäden, Verzugsschäden, Gewinneinbuße
oder andere Folgeschäden. Wenn der Verkäufer dennoch Schäden ersetzen muss, ist
die Haftung des Verkäufers ausdrücklich auf den Rechnungswert exkl. BTW [MwSt.]
der bemängelten Produkte begrenzt.
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4.
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Es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben worden, sind die gelieferten
Produkte ausschließlich zu Dekorationszwecken gemeint und nicht zur innerlichen
Anwendung geeignet. Der Verkäufer weist darauf hin, dass die Produkte bei bestimmungswidriger
Verwendung, Konsum, Kontakt und/oder Hypersensibilität zu schädlichen Folgen bei
Menschen und/oder Tieren führen können. Der Käufer ist verpflichtet, diese Warnung
an seine Abnehmer weiterzugeben und stellt den Verkäufer vor allen Ansprüchen Dritter,
einschließlich der Endverbraucher, bezüglich besagter Folgen frei.
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1.
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Bezahlung kann erfolgen, nach Wahl des Verkäufers:
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a. netto-bar bei Ablieferung, oder
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b. mittels Einzahlung oder Überweisung auf ein vom Verkäufer angewiesenes Bank-
oder Postbankkonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
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c. mittels Einzugsermächtigung Etwaige Bankspesen werden in Rechnung gestellt
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2.
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Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gleich welcher Art gegen den Kaufpreis wird
ausgeschlossen. Ebenso ist ein Zurückbehaltungsrecht wegen vom Käufer vorgetragener
Mängel ausgeschlossen.
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3.
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Wird der zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungstermin nicht eingehalten, begründet
dies den Verzug des Käufers, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf. IN diesem
Fall hat der Verkäufer das Recht durch eine einzige Mitteilung den Vertrag aufzulösen.
Der Verkäufer haftet nicht für etwaige in Verbindung mit diesem Rücktritt dem Käufer
entstehende Schäden
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4.
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Der Verkäufer ist berechtigt, bei Verzug des Käufers 1,5% Zinsen pro Monat ab dem
Fälligkeitstag der Rechnung bis zum Datum der vollständigen Begleichung in Rechnung
zu stellen.
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5.
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Der Verkäufer ist des weiteren berechtigt, bei Verzug des Käufers, einen dadurch
eingehandelten Währungskursverlust in Rechnung zu stellen.
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6.
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Der Käufer trägt etwaige gerichtliche und / oder außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung
mit einem Mindestbetrag von 15% der offenstehenden Forderung.
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1.
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Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers bis alle Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer vollständig beglichen worden sind.
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2.
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Solange die Produkte nicht bezahlt worden sind, darf der Käufer sie nicht verpfänden
oder auf andere Weise zur Sicherheit überlassen. Falls Dritte in diesen Produkten
einen Arrest betreiben oder diese auf andere Weise zwangsweise verkaufen lassen
möchten, hat der Käufer den Verkäufer diesbezüglich unmittelbar zu informieren.
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3.
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Bei der Ausübung der Rechte des Verkäufers aus dem Eigentumsvorbehalt wird der Käufer
immer auf erstes Verlangen und auf eigene Kosten in jeder Hinsicht mitwirken. Der
Käufer haftet für alle Kosten, die der Verkäufer im Zusammenhang mit seinem Eigentumsvorbehalt
und den damit zusammenhängenden Aktionen aufwenden muss, wie auch für alle direkten
und indirekten Schäden, die dem Verkäufer entstehen.
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4.
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In Bezug auf Produkte, die für die Ausfuhr bestimmt sind, gelten ab dem Zeitpunkt
des Eintreffens der Produkte im Bestimmungsland die dort für den Kauf mit Eigentumsvorbehalt
geltenden Bestimmungen. Dann gilt, sofern im entsprechenden Recht möglich ist, neben
den Ausführungen in den Punkten 1 bis 3:
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a. Im Falle der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Käufer, hat
der Verkäufer das Recht, die gelieferten Produkte, sowie die mitgelieferten Verpackungs-
und Transportmaterialien, sofort an sich zu nehmen und über diese nach eigenem Gutdünken
zu verfügen. Wenn die Rechtsvorschriften solches vorschreiben, impliziert dies die
Auflösung des betreffenden Vertrages.
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b. Der Käufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Ausübung seines Betriebs
zu verkaufen. Er überträgt schon jetzt alle Forderungen, die er durch den Verkauf
gegen einen Dritten erhält. Der Verkäufer akzeptiert diese Übertragung und behält
sich vor, die Forderungen selbst zu kassieren, sobald der Käufer nicht korrekt seine
Zahlungsverpflichtung erfüllt und, soweit dies nötig sein sollte, in Verzug ist.
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c. Der Käufer hat das Recht, die Produkte in der normalen Ausübung seines Betriebs
zu verarbeiten, entweder zusammen oder nicht zusammen mit Produkten, die nicht von
dem Verkäufer stammen. Im Verhältnis, in dem die Produkte des Verkäufers einen Teil
der zustande gekommenen Sache ausmachen, erwirbt der Verkäufer das (Mit-)Eigentum
an der neuen Sache, die der Käufer schon jetzt für alsdann an den Verkäufer überträgt
und die der Verkäufer annimmt.
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d. Wenn die Rechtsvorschriften vorschreiben, dass der Verkäufer einen Teil der ausbedungenen
Sicherheiten auf Wunsch preisgeben soll in Fällen, in denen diese den Wert der noch
ausstehenden Forderungen um einen bestimmten Prozentsatz übersteigen, wird der Verkäufer
dem auf ausdrückliche Aufforderung des Käufers Folge leisten, sofern sich dies aus
der Buchhaltung des Verkäufers ergibt.
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1.
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Alle Verträge und Angebote, auf welche diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sich
ganz oder teilweise beziehen, unterliegen dem niederländischen Recht und bezüglich
dieser sind die Bestimmungen des Wiener 'CISG'-Übereinkommens über Verträge über
den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ausdrücklich ausgeschlossen.
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2.
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Gerichtsstand in Sachen Streitfälle bezüglich Verträge oder hervorgehend aus Verträgen,
auf die diese Bedingungen anwendbar sind, ist ausschließlich das für den Sitz des
Verkäufers zuständige niederländische Gericht. Der Verkäufer ist außerdem berechtigt,
das für den Sitz des Käufers zuständige Gericht anzurufen.
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3.
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In Abweichung der Bestimmungen zu Ziffer XI 2. können der Verkäufer und der Käufer
vereinbaren, einen Streitfall einem Schiedsgericht zu unterbreiten, das handelt
gemäß den Bestimmungen des Nederlands Arbitrage-instituut und dessen Schiedsspruch
von beiden Parteien als verbindlich akzeptiert wird.
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1.
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Sollten Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Verträge, die unter
Einbeziehung dieser AGB abgeschlossen werden, unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit
später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht
berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine angemessene Regelung
treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, sofern
sie diesen Punkt bedacht hätten.
Dieses Dokument ist eine Übersetzung. Im Streitfall ist der Text der niederländischen
Version der AGB verbindlich.
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